Schim­mel auf Lebens­mit­teln : Wel­ches Essen trotz Schim­mel genieß­bar ist

Schim­mel auf Lebens­mit­teln stellt ein Gesund­heits­ri­siko dar. Es gibt Schim­mel­ar­ten, die schäd­li­che Stoff­wech­sel­pro­dukte bil­den, die soge­nann­ten Myko­to­xine, die Leber und Nie­ren angrei­fen kön­nen. Wer lang­fris­tig in Kon­takt mit die­sen Stof­fen gerät, kann zudem an Krebs erkran­ken oder das Erb­gut schä­di­gen. Auch Fehl­bil­dun­gen beim Embryo sind mög­lich. Wie Ernäh­rungs­wis­sen­schaft­ler der Deut­schen Gesell­schaft für Ernäh­rung fest­ge­stellt haben, lasen sich die Myko­to­xine durch Kochen oder Ein­frie­ren nicht beseitigen.

Diese Lebens­mit­tel gehö­ren in den Müll

Säfte und Kom­pott soll­ten bei Schim­mel­be­fall sofort ent­sorgt wer­den. Sel­bi­ges gilt für Obst und Gemüse. Lebens­mit­tel, die viel Was­ser ent­hal­ten, sind beson­ders anfäl­lig für Schim­mel­pilze, wel­che schon nach weni­gen Stun­den das ganze Pro­dukt befal­len haben. Das gilt nicht nur für Obst und Gemüse, son­dern auch für Milch­pro­dukte aller Art – von Weich- und Frisch­käse bis hin zu Joghurt.

Ver­schim­melte Kon­fi­tü­ren und Gelees dür­fen, anders als die viel­fa­che Annahme, eben­falls nicht mehr ver­zehrt wer­den. Auch wenn der Schim­mel augen­schein­lich nur ober­fläch­lich vor­han­den ist, kann er bereits tief in die Struk­tur vor­ge­drun­gen sein. Das gilt vor allem für geschnit­te­nes Brot und Toast­schei­ben. Wenn der erste Schim­mel­punkt zu sehen ist, ist meist schon das gesamte Pro­dukt von Pilz­fä­den befallen.

Auch Nüsse sind nicht mehr genießbar

Nuss-Schim­mel ist beson­ders gefähr­lich. Hier­beit wird der Gift­stoff Afla­to­xin frei­ge­setzt, wel­cher die Zel­len schä­digt und Leber­krebs ver­ur­sa­chen kann. Wenn Pis­ta­zien, Erd­nüsse und Co. an Schale oder Kern schim­meln, gehö­ren sie in den Mülleimer.

Ver­mei­den lässt sich ein Schim­mel­be­fall, indem anfäl­li­ges Essen an einem tro­cke­nen, luf­ti­gen Ort gela­gert wird. Obst und Gemüse soll­ten getrennt von­ein­an­der gela­gert wer­den, denn andern­falls bil­den sich schnell gif­tige Sporen.

Fleisch und Wurst gehört bei Schim­mel­be­fall eben­falls in die Müll­tonne. Zwar gibt es Aus­nah­men wie etwa ver­schie­dene Edel­sa­la­mis, die mit spe­zi­el­len Schim­mel­kul­tu­ren behan­delt wer­den, im Nor­mal­fall ist der Pilz jedoch schäd­lich und ver­ur­sacht rela­tiv schnell auch Gerü­che und äußer­li­che Ver­än­de­run­gen. Wer grüne Stel­len oder ein muf­fi­ges Aroma bemerkt, ent­sorgt die Wurst am besten.